Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

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KOOPMANN – JINDELT Energiehandel GmbH
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Geschäftsführende Gesellschafterin: Elke Koopmann
HR Bremen Nr. 4229
Ust.-ID-Nr.: DE 192681926

Unsere Lieferungen und Leistungen – einschließlich der künftigen – auch Vorschläge und Beratungen, vor und nach Abschluss, erfolgen nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen.

1. Angebote, Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abändern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Lieferung selbst verbindlich. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss wider-sprechen. Spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Unsere Abschlüsse gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

2. Muster, Eigenschaftsangaben, Kennzeichnung

Analysedaten, Farb- oder sonstige Eigenschaftsangaben sowie Muster und Proben sind unverbindlich.

3. Liefertermine

Lieferfristen und -termine sind annähernd. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Bestellannahme. Ausdrücklich garantierte Fristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung; sie sind eingehalten, wenn wir Versandbereitschaft gemeldet haben.

4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungsbehinderungen

Bei außergewöhnlichen Umständen (siehe 2. Absatz) außerhalb unserer Macht oder bei einem unserer Vorlieferanten können wir nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Das gilt auch, wenn diese Umstände während eines Lieferverzuges eintreten. Nichtbelieferung oder ungenügende Belieferung durch unseren Vorlieferanten berechtigen uns zum Rücktritt oder zur Liefereinschränkung. Zum Rücktritt vom Vertrag sind wir auch berechtigt, wenn durch wesentliche Änderung der Verhältnisse seit Vertragsabschluss die Erfüllung des Vertrags erheblich erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Zu den außergewöhnlichen Umständen im Sinne des ersten Absatzes gehört jedes Ereignis, das die Herstellung oder Lieferung der Ware dauernd oder zeit-weise erschwert oder unmöglich macht (z. B. alle Fälle höherer Gewalt wie auch kriegsähnliche Ereignisse, Verfügungen von Hoher Hand, handels- und energiepolitische Veränderungen, Behinderungen der Verkehrswege und -mittel, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen sowie Betriebsstörungen wesentlicher Art)

5. Preise

Neueinführung von und Erhöhung der zur Zeit des Abschlusses bestehenden Lasten, wie Zölle, Frachten, Steuern usw., führen, soweit dieses Ereignis bis zum Tag der Lieferung eingetreten ist, zu entsprechender Anhebung des Preises. Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so gilt der Kaufpreis nur unter der Voraussetzung unbehinderten Transports. Bei wesentlicher Erhöhung der Gestehungskosten können wir den Preis entsprechend erhöhen oder bei Ablehnung durch den Käufer vom Vertrag zurücktreten.

6. Gewichte, Mengen, Temperatur

Angaben über Gewichte sind annähernd und unverbindlich. Die bei der Versandstelle festgestellten Versandgewichte bilden die Grundlage für die Berechnung und sind für den Käufer bindend. Mehr- oder Minderlieferungen von 5 % sind zulässig. Für eine bestimmte Eingangstemperatur haften wir nur bei schriftlicher Zusicherung und ungehindertem Transport.

7. Verpackung, Transportmittel

Bei Lieferung in Umschließungen des Käufers sind wir nicht verpflichtet, diese auf Eignung, Sauberkeit und Fassungsvermögen zu prüfen. Leihgebinde und Umschließungen hat der Käufer unverzüglich zu leeren und sofort fracht- und spesenfrei zurückzusenden. Bei nicht restloser Entleerung vergüten wird den verbliebenen Rest nicht. Entstehende Reinigungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Umschließung vor Rückgabe trägt der Käufer. Die rügelose Annahme der Ware bei Abholung oder Anlieferung schließt alle Ansprüche, die auf Grund schadhafter Umschließungen entstehen könnten, aus. Bei Lieferung in Kesselwagen dürfen die Waggons nicht länger als 48 Stunden festgehalten werden.

Standgelder jeder Art gehen zu Lasten des Käufers. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Umschließungen steht dem Käufer nicht zu.

8. Versand, Gefahrübergang, Sonderkosten

Sofern nicht anders vereinbart, bestimmen wir Versandart sowie Spediteur oder Frachtführer. Ohne dafür zu haften, bemühen wir uns um den günstigsten Transport und die Ausnutzung der Belademöglichkeiten, Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers gegen Kostenerstattung. Mit der Übergabe an Spediteur, Frachtführer oder eigenes Fahrpersonal, spätestens jedoch bei Verlassen der Versandstelle, geht die Gefahr – einschließlich der Beschlagnahme – auf den Käufer über, und zwar auch bei fob- und cif- Geschäften. Ist die Verschiffung in den Bestimmungshafen nicht möglich, so sind wir, wenn möglich, nach vorheriger Mitteilung, berechtigt, nach einem anderen Hafen oder über dem Landweg zu liefern. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer, ebenso wie alle sonstigen Kosten, die durch besondere Versandart oder besonderen Versandweg entstehen (z. B. Eil- und Expressgut, Niedrigwasser-,
Hochwasser,- Minderbeladungs- und Eiszuschläge).
Der Käufer hat die für die Entladung notwendige Energie und genormten Anschlüsse und Verbindungen bereitzustellen. Die Kosten für Pumpen, Aufheizen usw. gehen zu seinen Lasten. Teillieferungen sind gestattet. Jede Teillieferung gilt als einheitliches Geschäft.

9. Erlaubnisscheine

Sollte die Ware auf Erlaubnisschein zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden hat der Käufer einen gültigen Erlaubnisschein so zeitig vorzulegen, dass er der Lieferstelle am Tage der Auslieferung vorliegt. Bei Nichterteilung oder Entziehung ist der Käufer schadensersatzpflichtig.

10.Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Versendung der Ware in bar ohne Skontoabzug zu bezahlen. Aufrechnung und/oder Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Zahlungsfristen beginnen mit dem Versanddatum. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs und der Wertstellung des Tages, an dem der Gegenwert verfügbar ist. Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kreditgewährung, mindestens jedoch 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, berechnet. Es bedarf keiner besonderen Mahnung. Alle Forderungen, einschließlich derer, für die wir Wechsel hereingenommen haben, werden sofort fällig, wenn der Käufer diese Zahlungs- und Lieferungsbedingungen nicht einhält oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Darüber hinaus können wir die Einziehungsermächtigung gemäß Ziffer 11 widerrufen. Jederzeit haben wir Anspruch auf Hergabe der üblichen Sicherheiten. Wir sind berechtigt, mit unseren Forderungen gegen den Käufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – aufzurechnen. Ist die Fälligkeit der Verrechnungsposten unterschiedlich, so wird mit Wertstellung abgerechnet.

11. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Besteht ein Kontokorrent-Verhältnis, erstreckt sich die Vorausabtretung auch auf den Anspruch auch auf den saldenmäßigen Überschuss. Der Käufer stimmt schon jetzt zu, dass wir bei Geltendmachung des Eigentums die Ware auf seine Kosten ungehindert wegnehmen dürfen. Bei Vermischung der Vorbehaltsware gelten für die Feststellung des Wertes der vermischten Waren die entsprechenden Rechnungswerte. Erlischt unser Eigentum durch Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns.

Die dadurch entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, jedoch mit der Maßgabe, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung entsprechend dem folgenden Absatz auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.

Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird diese vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns stammenden Waren veräußert, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Von dem Widerrufsrecht werden wir nur in den unter Ziffer 10 genannten Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Käufer in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zum Verkauf der Forderung aus der Weiterveräußerung an eine Factoring-Bank ist der Käufer ebenfalls nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung berechtigt. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 25 %, so kann der Besteller insoweit Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verlangen. Von Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Ware durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich unterrichten.

12.Mängel, sonstige Haftung

Handelsüblich zulässige und technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge, Beanstandungen sind nur innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Ware zulässig. Weitere Voraussetzung für Geltendmachung ist, dass die Ware noch unvermischt ist und die Möglichkeit der Nachprüfung uns erhalten bleibt. Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung des Kaufpreises. Seine Gewährleistungsrechte kann der Käufer ferner nur geltend machen, wenn er unsere fälligen Forderungen erfüllt hat. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen.

Bei begründeter fristgerechter Rüge liefern wir nach eigener Wahl entweder Ersatz oder gewähren einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass. Alle Ansprüche verjähren 2 Monate nach schriftlicher Zurückweisung der Rüge durch uns.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Lieferungen anderer als vertragsmäßiger Ware. Alle in diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht enthaltenen oder weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

13.Rechtsanwendung, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt, unter Ausschluss ausländischen Rechts, nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz. Sofern in diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen keine andere Regelung getroffen ist, sind Handelsklauseln nach den Incoterms auszulegen.

Erfüllungsort für die Lieferung und für die Leistungen ist Bremen.

Gerichtsstand ist Bremen. Wir sind auch berechtigt, den Käufer an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen voll wirksam. Die Parteien sind sich bereits jetzt einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden Vertragspartnern zumutbare Regelung ersetzt werden soll, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

14.Informationen zum Datenschutz der Creditreform nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit: Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.

Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.

In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die EMailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE

einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.

Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht.

Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen.

Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.

Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.

Widerspruchsrecht:
Die Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum GmbH gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.

Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die

Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss.

Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der

Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.

Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter,
Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de